Die QR-Rechnung ist der obligatorische Zahlungsstandard in der Schweiz seit Oktober 2022. Sie hat die roten und orangen Einzahlungsscheine definitiv abgelöst. Sie enthält einen QR-Code mit allen Zahlungsinformationen (QR-IBAN, Betrag, Referenz), den der Schuldner über seine E-Banking-App scannt. Der Standard wird von SIX Group nach der Norm ISO 20022 definiert.
Der QR-IBAN ist eine speziell von Ihrer Bank designierte IBAN, die für QR-Rechnungen mit strukturierter QR-Referenz benötigt wird. Er wird von Ihrer Bank oder der PostFinance vergeben. Ohne QR-IBAN können Sie trotzdem eine gültige QR-Rechnung mit Ihrer Standard-CH-IBAN erstellen (ohne strukturierte Zahlungsreferenz).
Gemäss OR: Name und Adresse des Verkäufers, Name und Adresse des Kunden, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Betrag ohne MWST, MWST-Satz und -Betrag (falls steuerpflichtig), Gesamtbetrag inkl. MWST, Zahlungsangaben (IBAN/QR-IBAN) und seit 2022 der QR-Code.
Ja. Die QR-Rechnung ist universell: UBS, Raiffeisen, PostFinance, Kantonalbanken und alle Schweizer Banken, die am SIC-Netz angeschlossen sind. Der Kunde scannt den QR-Code über seine E-Banking-App.
Ja. Pli erstellt QR-Rechnungen, die vollständig der ISO-20022-Norm von SIX Group entsprechen. Der QR-Code wird vor jeder Erstellung validiert.
In der Schweiz ist die MWST-Pflicht ab 100 000 CHF steuerbarem Jahresumsatz obligatorisch (Art. 10 MWSTG). Unterhalb dieser Grenze können Sie sich freiwillig registrieren, wenn dies vorteilhaft ist (z. B. um Vorsteuer auf Investitionen zurückzufordern).
Normalsatz: 8,1% (allgemeine Waren und Dienstleistungen). Sondersatz: 3,8% (Beherbergungsleistungen). Reduzierter Satz: 2,6% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen). Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 (AHV-21-Reform).
Pli erstellt eine MWST-Zusammenfassung pro Periode (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich). Sie finden alle Netto- und MWST-Beträge aufgeschlüsselt nach Satz, bereit für das Online-Formular der ESTV (Eidgenössischen Steuerverwaltung).
Sie müssen sich innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden. Sie sind ab Beginn des folgenden Quartals steuerpflichtig. Pli ermöglicht einen einfachen Wechsel zwischen Rechnungsstellung mit und ohne MWST.
30 Tage netto ist die Standardfrist in der Schweiz gemäss Art. 102 OR. Sie können eine andere Frist vereinbaren (10, 20 oder 60 Tage). Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 5% pro Jahr (Art. 104 OR), sofern kein anderer Zinssatz vereinbart wurde.
Jede Rechnung muss eine eindeutige, fortlaufende Nummer haben. Empfohlenes Format: R-{Jahr}-{Nummer} (z. B. R-2026-0001). Pli nummeriert Ihre Rechnungen automatisch. Bei Stornierungen erstellen Sie eine Gutschrift, statt die Rechnung zu löschen.
In der Schweiz beträgt die Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre (Art. 958f OR). Dies gilt für alle ausgestellten und empfangenen Rechnungen. Pli bewahrt Ihren Verlauf unbegrenzt auf.
Nein. Pli-Abonnements sind ohne Bindung: monatlich oder jährlich (mit 2 Monaten gratis). Sie können jederzeit über die App-Einstellungen oder Ihr App-Store-/Google-Play-Konto kündigen.
Ja. Mit einem Pli-Konto (kostenlos zu erstellen) werden Ihre Daten sicher synchronisiert. Auf einem neuen Gerät melden Sie sich einfach wieder an und finden Ihren gesamten Verlauf.
Ja. Pli entspricht dem nDSG (neues Datenschutzgesetz, in Kraft seit September 2023). Ihre Daten und die Ihrer Kunden werden auf europäischen Servern verarbeitet, verschlüsselt und niemals an Dritte verkauft.