Die Schweizer MWST hat sich 2024 mit der AHV-21-Reform geändert. Wer seine Rechnungsstellungsparameter noch nicht aktualisiert hat, riskiert Fehler mit der ESTV. Hier sind die wesentlichen Fakten für 2026.
Die Schweizer MWST-Sätze 2026
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Schweizer MWST-Sätze:
- Normalsatz: 8,1% — gilt für die grosse Mehrheit der handelsüblichen Waren und Dienstleistungen
- Sondersatz: 3,8% — vorbehalten für Beherbergungsleistungen (Hotels, Airbnb, Tourismusstrukturen)
- Reduzierter Satz: 2,6% — für Lebensmittel (ohne alkoholische Getränke), Medikamente, Zeitungen, Bücher, Zeitschriften
Diese Sätze haben die bisherigen (7,7%, 3,7% und 2,5%) abgelöst. Bei Mehrjahresverträgen prüfen Sie, welcher Satz für jede Leistung je nach tatsächlichem Lieferdatum gilt.
Steuerpflicht und Anmeldung
Die MWST-Pflicht entsteht, sobald Ihr steuerbarer Jahresumsatz 100 000 CHF erreicht (Art. 10 MWSTG).
Darunter sind Sie befreit und stellen Rechnungen ohne MWST. Sie können sich aber freiwillig registrieren, wenn Ihre beruflichen Käufe viel rückforderbare Vorsteuer erzeugen.
Die Anmeldung erfolgt bei der ESTV (Eidgenössischen Steuerverwaltung) über deren Online-Portal. Sie erhalten eine MWST-Nummer im Format CHE-xxx.xxx.xxx MWST innert 2 bis 3 Wochen.
Achtung: Wenn Sie die Grenze im Laufe des Jahres überschreiten, müssen Sie sich innert 30 Tagen anmelden.
Deklarationsperiode und -methoden
Die Häufigkeit der MWST-Deklaration richtet sich nach Ihrem Umsatz:
- Monatlich oder vierteljährlich: für die meisten Steuerpflichtigen möglich
- Halbjährlich: möglich bei Umsatz < 3 Mio. CHF und Steuerguthaben < 150 000 CHF/Jahr
Zwei Abrechnungsmethoden stehen zur Verfügung:
- Effektive Methode: Sie deklarieren die tatsächliche MWST auf jede Rechnung. Präziser, aber mehr Buchhaltungsarbeit.
- Saldosteuersatz-Methode: Sie wenden einen Pauschalsteuersatz pro Branche an. Vereinfacht die Buchhaltung. Verfügbar bei Umsatz < 5,02 Mio. CHF.
Pli erstellt automatisch eine MWST-Zusammenfassung pro Periode, kompatibel mit der effektiven Methode.
MWST auf Ihren Rechnungen angeben
Auf jeder MWST-pflichtigen Rechnung müssen Sie ausweisen:
- Ihre MWST-Nummer: CHE-xxx.xxx.xxx MWST (Format mit Punkten und Leerzeichen)
- Den Nettobetrag der Leistung
- Den angewendeten MWST-Satz (z. B. 8,1%)
- Den MWST-Betrag in CHF
- Den Bruttobetrag
Wenn Sie auf derselben Rechnung verschiedene Sätze anwenden (z. B. normale Leistung + Beherbergung), listen Sie jeden Satz separat auf.
Die Schweizer MWST ist eine der einfachsten in Europa — aber die Änderungen von 2024 haben viele Selbstständige überrascht. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen die richtigen Sätze (8,1% / 3,8% / 2,6%) verwenden und Ihre MWST-Nummer auf jedem Dokument gut sichtbar ist. Pli aktualisiert die Sätze automatisch und berechnet sie für Sie.